Firmengruppe Heintges - HEINTGES & KOLLEGEN - INGENIEURBÜRO FÜR KRAFTFAHRZEUGTECHNIK
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HÄUFIG VERWENDETE BEGRIFFE

Haftpflichtschaden

Kaskoschaden

Totalschaden

Nutzungsausfall

Wiederbeschaffungswert

Restwert

Wertminderung (merkantiler Minderwert)

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Haftpflichtschaden

Als Haftpflichtschaden bezeichnet man einen Unfall, bei dem man von einem anderen geschädigt worden ist und dieser den Schaden über seine Haftpflicht-versicherung abrechnen lässt.

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Kaskoschaden

Im Kaskoschadenfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschul-deten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der
unfallbedingten Schäden. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die streng zu trennen sind und von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall.
Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbeding-ungen (Kaskobedingungen). In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen.

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Totalschaden

Von einem Totalschaden spricht man, wenn die Wiederherstellung des beschä-digten Fahrzeuges entweder nicht möglich (technischer Totalschaden) oder dem Geschädigten nicht zumutbar ist (unechter Totalschaden) oder unwirtschaftlich ist (wirtschaftlicher Totalschaden). Der Anspruch auf Wiederherstellung wandelt sich dann in einen Anspruch auf Geldersatz.

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Nutzungsausfall

Der Geschädigte, der kein Ersatzfahrzeug anmietet, hat grundsätzlich Anspruch auf Geldentschädigung im Sinne von § 249 Abs. 2 BGB für die Entziehung der Nutzungsmöglichkeit seines beschädigten Pkws. Die Höhe der Nutzungsausfall-entschädigung bemisst sich unter anderem nach der Reparaturdauer. Der kon-krete Tagessatz kann beispielsweise der Nutzungsausfallentschädigungstabelle Sanden, Danner, Küppersbusch entnommen werden.

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Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den der Geschädigte beim Erwerb eines identischen Fahrzeuges sowie seines verunfallten Fahrzeuges vor dem Unfall bei einem seriösen Händler hätte aufwenden müssen. Der Sachver-ständige berücksichtigt bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes alle wertbeeinflussenden Faktoren sowie die örtliche Marktlage. Der Wiederbeschaff-ungswert ist stets dann Berechnungsgrundlage, wenn der Geschädigte auf Basis eines Totalschadens abrechnet.

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Restwert

Der Restwert ist der Preis, der für den Geschädigten für das beschädigte Fahrzeug am Markt erzielbar ist. Den Restwert ermittelt vorzugsweise ein unabhängiger Sachverständiger unter Berücksichtigung des konkreten Schadenbildes und regionaler Marktgegebenheiten.

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Wertminderung (merkantiler Minderwert)

Der Minderwert ist ein erstattungsfähiger Schaden, der damit begründet wird, dass ein Unfallwagen im Falle eines späteren Verkaufs einen geringeren Erlös erzielen kann, als Fahrzeuge ohne Vorschäden. Der Minderwert wird durch einen unabhängigen Sachverständigen im Gutachten gesondert ausgewiesen.

 

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